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Nach­hal­tig­keits­be­richte

Immer mehr Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, einen Nach­hal­tig­keits­be­richt zu ver­öf­fent­li­chen. Das Ziel: Die Unter­neh­men sol­len ihre soziale, öko­lo­gi­sche und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung dar­le­gen. Damit sol­len sowohl das Manage­ment und Mit­ar­bei­tende als auch Kun­den und Lie­fe­ran­ten für das Thema Nach­hal­tig­keit sen­si­bi­li­siert wer­den. Anhand der stan­dar­di­sier­ten Rah­men­werke kön­nen jetzt alle nach­le­sen, in wel­chen Berei­chen ein Unter­neh­men sich enga­giert und in wel­chen es nur aus­wei­chende Phra­sen ver­öf­fent­licht.

Wer muss einen Nach­hal­tig­keits­be­richt ver­öf­fent­li­chen?

Seit 2017 müs­sen Unter­neh­men mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und mehr als 20 Mil­lio­nen Euro Bilanz­summe oder Umsatz­er­lö­sen von mehr als 40 Mil­lio­nen Euro einen Nach­hal­tig­keits­be­richt ver­öf­fent­li­chen – ent­we­der im Lage­be­richt oder auf der Home­page. Schon das führte dazu, dass auch klei­nere Unter­neh­men häu­fig Anfra­gen zu ihrer Nach­hal­tig­keit beka­men, weil ihre Kun­den die Nach­hal­tig­keit ihrer Lie­fer­kette sicher­stel­len muss­ten. In den nächs­ten Jah­ren wer­den zuneh­mend mehr Unter­neh­men von der CSR-Berichts­pflicht betrof­fen sein: Alle Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Fonds­ge­sell­schaf­ten müs­sen dann über ihre Nach­hal­tig­keit berich­ten, ebenso alle Unter­neh­men mit mehr als 40 Mil­lio­nen Euro Umsatz und 20 Mil­lio­nen Euro Bilanz unab­hän­gig von der Beleg­schafts­größe. Die genauen Rege­lun­gen wer­den Ende 2022 in deut­sches Recht umge­setzt. Vor­aus­sicht­lich gel­ten sie ab dem Berichts­jahr 2024.

Doch auch jen­seits der Berichts­pflicht kann sich ein Nach­hal­tig­keits­be­richt loh­nen: Zum einen müs­sen die Daten für die Kun­den häu­fig sowieso erho­ben wer­den. Der Schritt zum Nach­hal­tig­keits­be­richt ist also gar nicht mehr so groß. Im Rin­gen um guten Nach­wuchs bringt der Fokus auf nach­hal­ti­ges Han­deln einen ech­ten Vor­teil gegen­über der Kon­kur­renz. Und die Beschäf­ti­gung mit den The­men der Nach­hal­tig­keit hilft dabei, das eigene Unter­neh­men zukunfts­si­cher auf­zu­stel­len. Das zeigt die der­zei­tige Ener­gie­krise: Wer schon vor eini­ger Zeit ange­fan­gen hat, im Betrieb Ener­gie­spar­mög­lich­kei­ten umzu­set­zen, hat jetzt Vor­teile.

Was muss im Nach­hal­tig­keits­be­richt ste­hen?

Die so genannte nicht­fi­nan­zi­elle Erklä­rung muss fol­gende Punkte beinhal­ten:
• Beschrei­bung des Geschäfts­mo­dells
Umwelt­be­lange, etwa Treib­haus­gas­emis­sio­nen, Was­ser­ver­brauch,
Nut­zung von erneu­er­ba­ren und nicht erneu­er­ba­ren Ener­gien und Schutz bio­lo­gi­scher Viel­falt
Arbeit­neh­mer­belange, wie die Rechte der Mit­ar­bei­ter, Gleich­stel­lung, Gesund­heits­schutz und Sicher­heit am Arbeits­platz
Sozi­al­be­lange, etwa der Dia­log auf kom­mu­na­ler und regio­na­ler Ebene und Maß­nah­men für die lokale Gemein­schaft
Men­schen­rechte, Siche­rung der Men­schen­rechte in der gesam­ten Lie­fer­kette
Bekämp­fung von Kor­rup­tion und Bestechung

Der Deut­sche Nach­hal­tig­keits-Kodex DNK

Spe­zi­ell für Deutsch­land hat die Bun­des­re­gie­rung den Deut­schen Nach­hal­tig­keits-Kodex (DNK) geschaf­fen. Er soll beson­ders klei­ne­ren und mitt­le­ren Unter­neh­men eine Leit­li­nie an die Hand geben, um mit ver­tret­ba­rem Auf­wand einen Nach­hal­tig­keits­be­richt zu erstel­len. Mit Fra­gen und Bei­spie­len wer­den die Anwen­der durch 20 Kri­te­rien in den Kate­go­rien Stra­te­gie, Pro­zess­ma­nage­ment, Umwelt und Gesell­schaft gelei­tet. Je nach Aus­rich­tung des Unter­neh­mens kann ein Unter­neh­men dabei zwi­schen zwei Indi­ka­to­ren-Sets (ent­we­der bezo­gen auf den GRI oder EFFAS) wäh­len. Auch die Anfor­de­run­gen des CSR-Richt­li­nie-Umset­zungs­ge­set­zes (CSR-RUG) und der EU-Taxo­no­mie-Ver­ord­nung kön­nen mit dem DNK erfüllt wer­den. Bei Ände­run­gen in den recht­li­chen Anfor­de­run­gen in Deutsch­land wer­den auto­ma­tisch die Fra­gen ange­passt. Am Ende ver­öf­fent­li­chen die Unter­neh­men ihre Ent­spre­chungs­er­klä­rung in der DNK-Daten­bank. Sie kann, muss aber nicht von exter­nen Prü­fern kon­trol­liert wer­den.