Nachhaltigkeitsberichte
Immer mehr Unternehmen sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Das Ziel: Die Unternehmen sollen ihre soziale, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung darlegen. Damit sollen sowohl das Management und Mitarbeitende als auch Kunden und Lieferanten für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert werden. Anhand der standardisierten Rahmenwerke können jetzt alle nachlesen, in welchen Bereichen ein Unternehmen sich engagiert und in welchen es nur ausweichende Phrasen veröffentlicht.
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen?
Seit 2017 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen – entweder im Lagebericht oder auf der Homepage. Schon das führte dazu, dass auch kleinere Unternehmen häufig Anfragen zu ihrer Nachhaltigkeit bekamen, weil ihre Kunden die Nachhaltigkeit ihrer Lieferkette sicherstellen mussten. In den nächsten Jahren werden zunehmend mehr Unternehmen von der CSR-Berichtspflicht betroffen sein: Alle Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften müssen dann über ihre Nachhaltigkeit berichten, ebenso alle Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz und 20 Millionen Euro Bilanz unabhängig von der Belegschaftsgröße. Die genauen Regelungen werden Ende 2022 in deutsches Recht umgesetzt. Voraussichtlich gelten sie ab dem Berichtsjahr 2024.
Doch auch jenseits der Berichtspflicht kann sich ein Nachhaltigkeitsbericht lohnen: Zum einen müssen die Daten für die Kunden häufig sowieso erhoben werden. Der Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht ist also gar nicht mehr so groß. Im Ringen um guten Nachwuchs bringt der Fokus auf nachhaltiges Handeln einen echten Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Und die Beschäftigung mit den Themen der Nachhaltigkeit hilft dabei, das eigene Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Das zeigt die derzeitige Energiekrise: Wer schon vor einiger Zeit angefangen hat, im Betrieb Energiesparmöglichkeiten umzusetzen, hat jetzt Vorteile.
Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?
Die so genannte nichtfinanzielle Erklärung muss folgende Punkte beinhalten:
• Beschreibung des Geschäftsmodells
• Umweltbelange, etwa Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch,
Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien und Schutz biologischer Vielfalt
• Arbeitnehmerbelange, wie die Rechte der Mitarbeiter, Gleichstellung, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
• Sozialbelange, etwa der Dialog auf kommunaler und regionaler Ebene und Maßnahmen für die lokale Gemeinschaft
• Menschenrechte, Sicherung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette
• Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Der Deutsche Nachhaltigkeits-Kodex DNK
Speziell für Deutschland hat die Bundesregierung den Deutschen Nachhaltigkeits-Kodex (DNK) geschaffen. Er soll besonders kleineren und mittleren Unternehmen eine Leitlinie an die Hand geben, um mit vertretbarem Aufwand einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit Fragen und Beispielen werden die Anwender durch 20 Kriterien in den Kategorien Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft geleitet. Je nach Ausrichtung des Unternehmens kann ein Unternehmen dabei zwischen zwei Indikatoren-Sets (entweder bezogen auf den GRI oder EFFAS) wählen. Auch die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) und der EU-Taxonomie-Verordnung können mit dem DNK erfüllt werden. Bei Änderungen in den rechtlichen Anforderungen in Deutschland werden automatisch die Fragen angepasst. Am Ende veröffentlichen die Unternehmen ihre Entsprechungserklärung in der DNK-Datenbank. Sie kann, muss aber nicht von externen Prüfern kontrolliert werden.